In geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) investieren und Steuern sparen!
1. Kaufen: Erwerbe geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,00 Euro für deinen Betrieb.
2. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bewegliche, selbstständig nutzbare und abnutzbare Gebrauchsgegenstände, zum Beispiel Bohrmaschinen, Leitern und Messgeräte.
3. Sparen: Du kannst den Wert des Wirtschaftsgutes per Sofortabschreibung von der Steuer absetzen (§ 13 EstG).
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Geringwertige Wirtschaftsgüter 2021 in Österreich
Geringwertiges Wirtschaftsgut – kurz erklärt
Das GWG ist aus Sicht des Einkommensteuerrechts ein beweglicher Gegenstand, der selbst- beziehungsweise eigenständig nutzbar ist. Die Kosten der Anschaffung sind niedrig. Infolgedessen ist das Wirtschaftsgut geringwertig. Zu den Anschaffungskosten gehören die Kaufkosten zuzüglich der Nebenkosten. Beispiele dafür sind die Inbetriebnahme, Transport, Versand oder Versicherung.
Rechtsgrundlage ist § 13 EstG, des Einkommensteuergesetzes. Danach „können Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Anlagegütern als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn sie für das einzelne Anlagegut den Betrag von – ab 2020 – 800 Euro nicht übersteigen“. Bislang betrug diese GWG-Grenze die Hälfte, also 400 Euro. Aus zwei oder mehr Teilen bestehende Wirtschaftsgüter werden zu einer Einheit zusammengefasst, sofern, sie nach ihrem wirtschaftlichen Zweck oder nach der Verkehrsauffassung eine Einheit bilden.
Diese Grenze von 800 Euro bezieht sich auf den Nettobetrag, also ohne die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. Damit ist eine Gleichstellung von steuerabzugspflichtigen Unternehmen mit Kleinunternehmern gewährleistet.
Beispiel vs. Gegenbeispiel
Das Gegenteil einer GWG-Abschreibung ist diejenige über die Nutzungsdauer. Sie gilt für alle Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert ab 801 Euro netto aufwärts.
Ein gängiges Beispiel ist der Kauf von Notebook + Drucker. Beide Endgeräte bilden keine Einheit, weil sie getrennt und unabhängig voneinander nutzbar sind. Die Kosten für Anschaffung und Inbetriebnahme des Druckers liegen deutlich unter, die für das Notebook über 800 Euro netto. Der Drucker ist ein GWG, das Notebook ein über die Nutzungsdauer hinweg abschreibungsfähiges Anlagegut. Beide Anlagegüter sind separat im Anlagenverzeichnis aufzuführen. In der täglichen Arbeitspraxis bilden sie zwar eine Arbeitseinheit, de facto sind sie jedoch keine Geräteeinheit.
Darauf sollte der Unternehmer besonders achten
Das im Anschaffungsjahr steuerlich geltend gemachte, also sofort abgesetzte GWG bleibt bei der Berechnung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages unberücksichtigt, wie man sagt außen vor.
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist eine im österreichischen Steuerrecht eingebaute Steuerstufe. Er beträgt jährlich maximal 45.350 Euro. Im Übrigen ist er prozentual gestaffelt von 13 über 7 bis 4,5 Prozent, hin bis zu 0 Prozent ab 580.000 Euro.
Abhängig von GWG-Anschaffungen sowie Investitionen als solchen muss sich der Unternehmer entscheiden zwischen
- der GWG-Abschreibung
- dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag
Inbetriebnahme des GWG noch im Anschaffungsjahr
Das GWG kann nicht nur in dem Anschaffungsjahr abgeschrieben, sondern es muss auch im Anschaffungsjahr in Betrieb genommen werden. Damit wird verhindert, dass im Arbeitsalltag aktuell nicht benötigtes Umlaufvermögen sozusagen auf Vorrat investiert und sofort steuerlich geltend gemacht wird. Der Gesetzgeber begünstigt steuerliche Investitionen nur in solchen Fällen, in denen sie betriebsbedingt sind. Steuerliche Betriebsbedingtheit ist als Notwendigkeit die unmittelbare Wechselwirkung zwischen der Investition mit Kauf und Vermögensanlage sowie der Benutzung. Sie verursacht die Abnutzung, die ihrerseits die Grundlage für die Abschreibung ist.
Abschreibung über die Nutzungsdauer
Nutzungsdauer ist die Bezeichnung für denjenigen Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut nutzbar ist beziehungsweise genutzt werden kann. Die Abschreibungstabelle, kurz AfA-Tabelle ist eine Grundlage zur Schätzung der normalen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes. Die österreichische ist weitgehend an die deutsche AfA-Tabelle angelehnt.
Um bei dem Beispiel zu bleiben
Die Nutzungsdauer eines Notebooks beträgt gemäß AfA-Tabelle drei Jahre. Die Anschaffungskosten werden zu je einem Drittel auf das Anschaffungs- sowie auf die zwei Folgejahre verteilt. Damit drittelt sich der Steuervorteil; andererseits beträgt der steuerliche Abschreibungsvorteil drei Geschäftsjahre.
Investitionsabzugsbetrag
Mit dieser Abschreibungsmöglichkeit wird das Wirtschaftsgut bereits in dem Geschäftsjahr vor der tatsächlichen Anschaffung abgeschrieben. Die AfA wird buchstäblich vorverlegt. Da die tatsächlichen Kosten in Euro und Cent in der Regel noch nicht genau feststehen, wird der Investitionsabzugsbetrag unter den folgenden Voraussetzungen festgelegt
- die Höhe ist auf maximal 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten begrenzt
- das anzuschaffende Wirtschaftsgut wird innerhalb von drei Jahren nach Bildung des Abzugsbetrages angeschafft
Diese Finanzierungserleichterung nehmen vorzugsweise KMUs, die klein- und mittelständischen Unternehmen in Anspruch. Eine Erleichterung ist sie immer, allerdings auch nur dann, wenn die vorgesehene Investition tatsächlich erfolgt. Ist das nicht der Fall, wird der gesamte Vorgang rückabgewickelt. Damit verbunden ist dann häufig eine dementsprechende Steuernachzahlung.
Fazit zu GWG in/ab 2020
- Die Neuregelung ab Januar 2020 bedeutet sowohl für Einzelunternehmer als auch für Personen- und Kapitalgesellschaften eine entscheidende Erleichterung rund um die Jahressteuererklärung.
- Die doppelte GWG-Höhe kann im Ergebnis zu einer deutlich reduzierten Steuerlast führen.
- Besonders interessant oder anders gesagt attraktiv ist die Einbeziehung jeglicher Nebenkosten in die Sofortabschreibung des GWG.
Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen der Orientierung. Sie ersetzen keine steuerliche Beratung durch fachkundige Experten. Die Contorion GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben.