Durch patentiertes Fangsystem wird ein Blick- und Hautkontakt mit dem Tier vermieden, so dass der eigentliche Tötungsvorgang diskret vollzogen wird
Nachdem die Maus gefangen und getötet wurde, kann sie ohne Berührung entsorgt werden
Hinweis:
Bei allen Fallen ist das Jagd- und Fanggesetz der einzelnen Bundesländer, das TierSchG – Tierschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zu beachten!