Sozialraumausstattung
Sozialraumausstattung
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Unverzichtbar auf der Baustelle – Sozialraum für die Beschäftigten
Gemäß § 2 der Arbeitsstättenverordnung, kurz ArbStättV ist die Baustelle eine Arbeitsstätte. Gegenüber seinen Beschäftigten hat der Arbeitgeber eine ganz allgemeine Fürsorgepflicht. An und in der Arbeitsstätte gilt sie für Bereiche wie Gesundheit, Hygiene und Sicherheit.
Der Sozialraum ist ganz allgemein ein für Arbeitnehmer eingerichteter Raum mit dem Ziel, deren Bedürfnisse während der Arbeitszeit und anlässlich des Aufenthaltes auf der Baustelle abzudecken. Abhängig von Art und Größe der Baustelle ist der Sozialraum ein einzelner Aufenthaltsraum in einem mobilen Container, vielfach kombiniert mit einem angrenzenden Sanitärbereich mit Waschraum und Toilette.
Auf der Baustelle ist ein Sozialraum beziehungsweise Sozialbereich geradezu unentbehrlich für die individuelle Vor- und Nachbereitung der täglichen Arbeit, für Körperpflege sowie für Ruhe- und für Erholungspausen.
Kurz gesagt: Der Sozialraum ist ein Rückzugsraum für alle Anlässe.
Sozialraumausstattung inklusive Sanitärbereich für Pausen, Bereitschaft und Ruhephasen
Zum Charakter der Baustelle als Arbeitsstätte gehört der überwiegende bis dauerhafte Arbeitsaufenthalt im Freien. Damit verbunden sind besondere Anforderungen an die Sozialraumausstattung. Der Sozialraum ist die einzige Möglichkeit auf der Baustelle, um sich umziehen sowie persönliches Hab und Gut diebstahlsicher zurücklassen zu können. Insofern ist er deutlich mehr als nur ein Aufenthaltsort zum Relaxen und Entspannen. Ungeachtet dessen dient der Sozialraum auch als Besprechungs- und Treffpunkt zur gemeinsamen Nutzung.
Unter dem Begriff Sozialraum werden gemäß der ArbStättV Räumlichkeiten subsumiert wie:
- Bereitschaftsraum
- Pausenraum
- Ruheraum
- Sanitärraum
- Teeküche
- Toilette
- Umkleideraum
- Unterkunft
- Waschgelegenheit
Geräumige Garderobenschränke und Spinde – ein Muss in jedem Sozialraum
Garderobenschrank und Umkleidebank, Schließfächer und Spinde gehören zum Standard einer jeden Sozialraumausstattung. Hier findet der Wechsel zwischen Privat und Beruf statt. Auf der Baustelle sind die Beschäftigten verstärkt der Witterung sowie dem Baustellenschmutz ausgesetzt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, den gesamten Sozialraumbereich so einzurichten, dass er eine Schleusenfunktion für die Arbeitsbekleidung und die Privatkleidung erfüllt.
Während der Garderobenschrank oftmals allgemein genutzt wird, werden die Spinde jedem einzelnen Beschäftigten individuell zugewiesen. Sie sind gleichbedeutend mit einer Privatsphäre auf der Baustelle. Der Spind ist auf jeden Fall verschließbar und für keinen Dritten zugänglich. Umkleidebänke sind in der Regel die einzige Sitzgelegenheit in dem Raum mit Spinden und Garderobenschrank.
Schließfächer einbruch- und diebstahlsicher
Arbeiter auf der Baustelle sind quasi dazu gezwungen, persönliche Unterlagen wie Dokumente und Brieftasche im Sozialraum hinterlegen zu können. Eine ideale Möglichkeit dazu ist das eigene, sozusagen personifizierte Schließfach. Es ist einbruchsicher und nur für den individuell kodierten Schließfachinhaber zugänglich.
Auf einer Dauerbaustelle außerhalb von Wohngebieten wie zum Beispiel im Straßen- und Schienenbau oder wie beim Brückenbau ist der Bauarbeiter dazu gezwungen, Privates mit sich zu führen, was normalerweise im heimischen Safe zurückbleibt. Letztendlich muss nicht nur der Schließfachbereich, sondern der gesamte Sozialraum einbruchgesichert sein. Unberechtigte dürfen nicht hineingelangen oder anders gesagt einbrechen können.
Fazit zur Sozialraumausstattung – funktionaler und zweckmäßiger Rückzugsort
- Die grundsätzlichen Anforderungen an den Sozialraum mitsamt der Sozialraumausstattung auf der Baustelle sind gesetzlich geregelt.
- Nach der ArbStättV sind bei Arbeiten auf Baustellen mit nur wenigen Beschäftigten Waschgelegenheiten und abschließbare Toiletten ausreichend.
- Ungeachtet dessen ist ein Sozialraum unerlässlich. Zu seiner Ausstattung gehören als Minimum ein gemeinschaftlicher Garderobenschrank sowie individuelle Aufbewahrungs- und Verschließmöglichkeiten für den einzelnen Beschäftigten.
- Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass alle Räume und Räumlichkeiten Nichtraucherzonen sind.
- Wie der Sozialraum vom Komfort her ausgestattet und eingerichtet ist, das obliegt in vielerlei Hinsicht dem Arbeitgeber. Der Raum muss auf jeden Fall funktional und zweckmäßig sein, das heißt trocken ohne Witterungseinfluss und temperiert. Undichtes Dach und fehlende Heizung sind ein No-Go.
Der verantwortungsbewusste Arbeitgeber ist naturgemäß besorgt um seine Beschäftigten. Ihm ist bewusst, dass Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit im direkten Zusammenhang mit dem „Wohlfüllen auf der Baustelle“ stehen. Das ist nicht ohne oder positiv ausgedrückt nur mit einem geeigneten Sozialraum möglich.