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PÖSAMO Drahtseilkl.ehem.DIN 741 Zn 8mm/M6 5/16" a 2Stk SB
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Hersteller & Informationen
PÖSAMO
Art.-Nr.: 99609146
Hersteller-Nr.:
2100600029
Drahtseilklemmen nach DIN 741 entsprechen nach Auffassung des Deutschen Normenausschusses DIN nicht mehr dem Stand der Technik und sind aus der Norm gestrichen. Deshalb sind die Maßangaben für DIN 741 als unverbindlich anzusehen. Änderungen müssen wir uns daher vorbehalten. Der Artikel wird ersetzt durch Drahtseilklemmen EN 13411-5 (DIN 1142). Werden an die Seilendverbindung sicherheitstechnische Anforderungen gestellt, so müssen Drahtseilklemmen nach EN 13411-5 (DIN 1142) angewendet werden. Sicherheitstechnische Anforderungen bestehen nach Auffassung der Berufsgenossenschaft immer dann, wenn durch das Versagen der Seilendverbindung Personen oder Sachwerte gefährdet werden könnten. Drahtseilklemmen nach DIN 741 erfüllen diese Anforderungen nicht und dürfen nur zur Herstellung von lösbaren Seilverbindungen für untergeordnete Zwecke verwendet werden. Wir weisen besonders auf die Haftungsrisiken hin, die sich auch für den Handel hieraus ergeben.
Technische Daten
Nenngröße (Zoll)
5/16 in
Für Seildurchmesser
8 mm
Gewindegröße
6 mm
Höhe Klemmbügel
34 mm
Höhe Klemmbacke
15 mm
Breite Klemmbacke
14 mm
Länge Klemmbacke
30 mm
Gewicht
0,057 kg
Normart
DIN
Werkstoff
Stahl
Oberfläche
Galvanisch verzinkt
Gewindeart
Metrisch
Normbezeichnung
Drahtseilklemmen, leichte Ausführung, mit U-Klemmbügel
Drahtseilklemme, ähnlich DIN 741, verzinkt, auf Karte
Hinweis:
Drahtseilklemmen nach DIN 741 entsprechen nach Auffassung des Deutschen Normenausschusses DIN nicht mehr dem Stand der Technik und sind aus der Norm gestrichen. Deshalb sind die Maßangaben für DIN 741 als unverbindlich anzusehen. Änderungen müssen wir uns daher vorbehalten. Der Artikel wird ersetzt durch Drahtseilklemmen EN 13411-5 (DIN 1142). Werden an die Seilendverbindung sicherheitstechnische Anforderungen gestellt, so müssen Drahtseilklemmen nach EN 13411-5 (DIN 1142) angewendet werden. Sicherheitstechnische Anforderungen bestehen nach Auffassung der Berufsgenossenschaft immer dann, wenn durch das Versagen der Seilendverbindung Personen oder Sachwerte gefährdet werden könnten. Drahtseilklemmen nach DIN 741 erfüllen diese Anforderungen nicht und dürfen nur zur Herstellung von lösbaren Seilverbindungen für untergeordnete Zwecke verwendet werden. Wir weisen besonders auf die Haftungsrisiken hin, die sich auch für den Handel hieraus ergeben.