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PÖSAMO DIN 741 (ehem.) galZn 3mm/M4 1/8 HP
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Hersteller & Informationen
PÖSAMO
Art.-Nr.: 84797784
Hersteller-Nr.:
2100600002
Drahtseilklemmen nach DIN 741 entsprechen nach Auffassung des Deutschen Normenausschusses DIN nicht mehr dem Stand der Technik und sind aus der Norm gestrichen. Deshalb sind die Maßangaben für DIN 741 als unverbindlich anzusehen. Änderungen müssen wir uns daher vorbehalten. Der Artikel wird ersetzt durch Drahtseilklemmen EN 13411-5 (DIN 1142). Werden an die Seil-Endverbindung sicherheitstechnische Anforderungen gestellt, so müssen Drahtseilklemmen nach EN 13411-5 (DIN 1142) angewendet werden. Sicherheitstechnische Anforderungen bestehen nach Auffassung der Berufsgenossenschaft immer dann, wenn durch das Versagen der Seil-Endverbindung Personen oder Sachwerte gefährdet werden könnten. Drahtseilklemmen nach DIN 741 erfüllen diese Anforderungen nicht und dürfen nur zur Herstellung von lösbaren Seilverbindungen für untergeordnete Zwecke verwendet werden. Wir weisen besonders auf die Haftungsrisiken hin, die sich auch für den Handel hieraus ergeben.
Technische Daten
Nennmaß
3 mm
Nenngröße (Zoll)
1/8 in
Für Seildurchmesser
3 mm
Gewindegröße
4 mm
Stichmaß
9 mm
Höhe Klemmbügel
20 mm
Höhe Klemmbacke
10 mm
Breite Klemmbacke
10 mm
Länge Klemmbacke
21 mm
Gewicht
1 kg
Normart
DIN
Werkstoff
Stahl
Oberfläche
Galvanisch verzinkt
Gewindeart
Metrisch
Normbezeichnung
Drahtseilklemmen, leichte Ausführung, mit U-Klemmbügel
Drahtseilklemme, ähnlich DIN 741, Stahl galvanisch verzinkt
Hinweis:
Drahtseilklemmen nach DIN 741 entsprechen nach Auffassung des Deutschen Normenausschusses DIN nicht mehr dem Stand der Technik und sind aus der Norm gestrichen. Deshalb sind die Maßangaben für DIN 741 als unverbindlich anzusehen. Änderungen müssen wir uns daher vorbehalten. Der Artikel wird ersetzt durch Drahtseilklemmen EN 13411-5 (DIN 1142). Werden an die Seil-Endverbindung sicherheitstechnische Anforderungen gestellt, so müssen Drahtseilklemmen nach EN 13411-5 (DIN 1142) angewendet werden. Sicherheitstechnische Anforderungen bestehen nach Auffassung der Berufsgenossenschaft immer dann, wenn durch das Versagen der Seil-Endverbindung Personen oder Sachwerte gefährdet werden könnten. Drahtseilklemmen nach DIN 741 erfüllen diese Anforderungen nicht und dürfen nur zur Herstellung von lösbaren Seilverbindungen für untergeordnete Zwecke verwendet werden. Wir weisen besonders auf die Haftungsrisiken hin, die sich auch für den Handel hieraus ergeben.