Mit anderen Ködern verwendbar z. B. Weichkäse, Schokolade oder Erdnussbutter usw.
Hinweis:
Bei allen Fallen ist das Jagd- und Fanggesetz der einzelnen Bundesländer, das TierSchG – Tierschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zu beachten!