Zulassung nach EU-Verordnung 10/2011 sowie EG 1935/2004 und der neuesten EU-Verordnung 2015/174 durch ein unabhängiges Prüfinstitut für den gesamten Schlauch, Polyurethan lebensmittelecht nach: FDA 21 CFR 177.2600
Zulassung nach EU-Verordnung 10/2011 (Lebensmittelsimulanz E) sowie EG 1935/2004
geruchs- und geschmacksfrei
mikroben- und hydrolysefest
gute Öl-, Benzin- und Chemikalienbeständigkeit
sehr gute Kälteflexibilität
Wandung permanent antistatisch: Durchgangswiderstand und Oberflächenwiderstand < 10⁹ Ω
gemäß TRGS 727 und ATEX 2014/34/EU: zum pneumatischen Transport brennbarer Stäube und Schüttgüter (Zone 20, 21, 22 im Inneren), zur Aspiration brennbarer Stäube (Zone 22 im Inneren), zum Fördern für brennbare Flüssigkeiten (innen Zone 0, 1, 2), zum Fördern für nicht brennbare Flüssigkeiten, zum Einsatz in Zone 1 und 2 (Gase), zum Einsatz in Zone 0 (Gase)