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Sicherheitsstiefel S5 – Wann sind Sicherheitsstiefel zu tragen?
Es wird zwischen mechanischen Gefahren (Nägel, herunterfallende Gegenstände), thermischen (Hitzestrahlung) und elektrischen, chemischen Gefahren (Kraftstoffe, Säuren) differenziert. Werden Sie mit den obigen Risiken konfrontiert, ist zu empfehlen, falls nicht bereits durch eine Vorschrift vorhanden, sich mit der Anschaffung von Sicherheitsschuhen - Sicherheitsstiefel Gedanken zu machen. Auch Bereiche, in den eventuell keine Bedrohung besteht, können schnell Unfälle mit unabsehbaren Folgen kommen. Arbeitsschutz spielt eine wichtige Rolle. Vor der Ausführung von Arbeiten sollten Sie sich immer informieren, wie eventuelle Gefahren minimiert werden können.
Sicherheitsstiefel S5 Anforderungen gemäß EU-Normen
Im Bereich Arbeitsschutz werden Sicherheitsschuhe in zwei Gruppen unterteilt. Für die Unterteilung ist die Materialbeschaffenheit ein wichtiger Bestandteil. Zur Gruppe 1 zählen Schuhe aus Leder und anderen Stoffen, Gruppe 2 enthält komplett geformte Schuhe, u.a. Sicherheitsstiefel S5. Basierend auf diesen beiden Gruppen werden Sicherheitsstiefel in fünf Schutzklassen, S1 bis S5 aufgeteilt. Der Schutz der Energie von 200 Joule wird durch Schuhen mit Zehenschutzkappen als Sicherheitsschuhe in der EU-Norm EN ISO 345 festgelegt. Prüfverfahren und allgemeine Anforderungen, sowie die Bestimmung unterschiedlicher Kategorien von Sicherheitsschuhen, unter der auch S5-Sicherheitsstiefel fallen, finden ihre Regelung in der EN ISO 344. Sicherheitsstiefel S5 sind resistent gegen Mikroorganismen, Benzin, Fette, Öle, Säuren, Laugen, Kalk, Gülle und Fäkalien. Die besonderen Merkmale der Schutzklasse S5 und der S5-Sicherheitsstiefel:
- Zehnschutzkappe
- Geschlossener Fersenbereich
- Antistatik (A)
- Energieaufnahme im Fersenbereich (E)
- Beständigkeit gegen Kraftstoffe
- Trittsicherheit
- Laufsohle mit Profil
Die Gesetzeslage
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitskleidung – Arbeitsschutz, .B. Sicherheitsstiefel S5 an die Beschäftigen seines Unternehmens auszugeben, falls gesetzliche Unfallverhütungsvorschriften dies vorschreiben. Erforderlich werden diese Maßnahmen bei Arbeiten mit heißen und kalten Temperaturen, im Lager- und Transportwesen sowie bei den meisten Bauarbeiten. Falls der Arbeitgeber keine Sicherheitsschuhe - Sicherheitsstiefel zu Verfügung stellt, sie aber gemäß Unfallverhütungsvorschriften zu tragen sind, sollte der Beschäftigte sie auf jeden Fall kaufen. Werden vom Arbeitgeber Sicherheitsschuhe, u.a. Sicherheitsstiefel S5 ausgegeben, sind sie auch nach den Vorschriften zu tragen. Falls eine Fußverletzung während der Arbeit entsteht und durch das Tragen der Sicherheitsschuhe – Sicherheitsstiefel vermieden werden können, liegt ein Selbstverschulden des Arbeitnehmers vor. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass die Entgeltfortzahlung des Mitarbeiters, während er zuhause bleiben muss, nicht fortgesetzt wird.